Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH

Tel. 0 39 76 - 24 02 - 0 info@vvg-bus.de

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen

Gültig für die Mitgliedsbetriebe der Kooperationsgemeinschaft “Vorpommern”.

Für die Beförderung von Personen und Sachen in den Bussen der Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft “Vorpommern” gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO AllgBefBed) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Besondere Beförderungsbedingungen

1. Für die Mitnahme von Hunden ist ein Entgelt in Höhe der nachstehend genannten
Kilometerstaffelung zu entrichten:
KilometerEntgelt
0 bis 61,00 €
7 bis 402,00 €
41 bis 603,00 €
ab 614,00 €

Für die Mitnahme von Hunden besteht Maulkorbpflicht.

2. Blindenhunde, Polizeihunde und Kleintiere in geeigneten Behältnissen werden frei befördert.
3. Kinderwagen und Sportkarren werden frei befördert. Die Mitnahme von Kinderwagen und
Sportkarren erfolgt nur in begrenzter Anzahlim Rahmen der vorhandenen Platzkapazität.
4. Die Fahrradmitnahme ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität zum ermäßigten
Einzelfahrausweis möglich.
5. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 60,00 €.
(seit 01.01.2003 – Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen)
6. Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres können von der Beförderung ausgeschlossen
werden, sofern sie nicht auf der ganzen Strecke von Personen begleitet werden, die
mindestens das 6. Lebensjahr vollendet haben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
werden unentgeltlich befördert.
7. Um die Mitnahme von Rollstühlen und Fahrrädern möglichst zu gewähren,
sollte der Fahrgast, außer auf den Fahrten, wo die Mitnahme gekennzeichnet ist,
24 h vor Fahrtantritt eine Anfrage an das betreffende Verkehrsunternehmen stellen.

Beförderungsbestimmungen

Gebührenordnung
Es werden nachstehende Gebührensätze erhoben:
»  Verunreinigung des Fahrzeugesin Höhe des entstandenen Schadens
»  Bearbeitungsgebühren für Fahrgelderstattung2,00 €
»  Neuausstellung von Schülerkarten5,00 €
»  Schriftliche Fahrpreisbestätigung an Einrichtungen und Institutionen1,50 €

Allgemeine Beförderungsbedingungen_ab 01.01.2018