Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH

Tel. 0 39 76 - 24 02 - 0 info@vvg-bus.de

Beförderungsbedingungen

Gültig für die Mitgliedsbetriebe der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“ 

Für die Beförderung von Personen und Sachen in den Bussen der Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“ gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO AllgBefBed) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<< siehe PDF

Besondere Beförderungsbedingungen

Unentgeltlich werden befördert:

Polizeihunde und andere Kleintiere ohne zusätzlichen Platzbedarf und in geeigneten Behältnissen sowie Kinderwagen und Sportkarren im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität.

Für die Mitnahme von Hunden ist ein Entgelt in Höhe der nachstehend genannten Kilometerstaffelung zu entrichten:

Kilometer
0 bis 6
7 bis 40
41 bis 60
ab 61

Entgelt
1,70 €
2,90 €
4,00 €
5,80 €

Für die Mitnahme von Hunden besteht Maulkorbpflicht. Ausgenommen hiervon sind Blindenführer sowie Hunde in geeigneten Behältnissen.

Die Fahrradmitnahme ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität zum ermäßigten Einzelfahrausweis möglich.

Im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten werden:

Fahrräder und E-Roller zum ermäßigten Einzelfahrausweis abweichend von den Tarifbestimmungen zum Abschnitt 1 und 2, Pkt. II befördert.

Um die Mitnahme von Rollstühlen und Fahrrädern möglichst zu gewähren, sollte der Fahrgast, außer auf den Linien wo die Mitnahme kenntlich ist, 24 h vor Fahrtantritt eine Anfrage an das betreffende Verkehrsunternehmen stellen.

Die Mitnahme von E-Scootern/E-Mobilen in den Linienbussen wird gewährleistet, wenn alle Anforderungspunkte aus dem Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind (veröffentlicht im Amtsblatt MV vom 13. März 2017).

Gebührenordnung ab 01.01.2024

Es werden nachstehende Gebührensätze erhoben:

Verunreinigung des Fahrzeuges
Bearbeitungsgbühren für Fahrgelderstattung

bei Neuausstellung durch Verlust und Beschädigung von Schülerkarten

Schriftliche Fahrpreisbestätigung an Einrichtungen und Institutionen

in Höhe des entstandenen Schadens
2,00 EUR

10,00 EUR

1,50 EUR