Gültig für die Mitgliedsbetriebe der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“
Für die Beförderung von Personen und Sachen in den Bussen der Verkehrsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“ gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO AllgBefBed) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)<< siehe PDF
Besondere Beförderungsbedingungen
In allen Fahrzeugen des öffentlichen Personenverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen) müssen alle Fahrgäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
Wir verweisen die Fahrgäste auf die aktuelle Landesverordnung. Ein Auszug ist bei Bedarf beim Fahrer einsehbar.
Unentgeltlich werden befördert:
Polizeihunde und andere Kleintiere ohne zusätzlichen Platzbedarf und in geeigneten Behältnissen sowie Kinderwagen und Sportkarren im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität.
Für die Mitnahme von Hunden ist ein Entgelt in Höhe der nachstehend genannten Kilometerstaffelung zu entrichten:

Kilometer
0 bis 6
7 bis 40
41 bis 60
ab 61

Entgelt
1,50 €
2,60 €
3,90 €
5,30 €

Für die Mitnahme von Hunden besteht Maulkorbpflicht. Ausgenommen hiervon sind Blindenführer sowie Hunde in geeigneten Behältnissen.
Die Fahrradmitnahme ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität zum ermäßigten Einzelfahrausweis möglich.
Um die Mitnahme von Rollstühlen und Fahrrädern möglichst zu gewähren, sollte der Fahrgast, außer auf den Fahrten, wo die Mitnahme gekennzeichnet ist, 24 h vor Fahrtantritt eine Anfrage an das betreffende Verkehrsunternehmen stellen.
Die Mitnahme von E-Scooter in den Linienbussen wird gewährleistet, wenn alle Anforderungspunkte aus dem Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern erfüllt sind (veröffentlicht im Amtsblatt MV vom 13. März 2017).
Beförderungsbestimmungen
Gebührenordnung ab 01.01.2023
Es werden nachstehende Gebührensätze erhoben:
Verunreinigung des Fahrzeuges
Bearbeitungsgbühren für Fahrgelderstattung
bei Neuausstellung durch Verlust und Beschädigung von Schülerkarten
Schriftliche Fahrpreisbestätigung an Einrichtungen und Institutionen

in Höhe des entstandenen Schadens
2,00 EUR
10,00 EUR
1,50 EUR
